Pädagogische Fachberatung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Pädagogische Fachberatung unterstützt Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege bei der Qualitätsentwicklung. Für diese komplexen fachlichen Aufgaben qualifiziert die Zusatzqualifikation „Pädagogischen Fachberatung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Schleswig-Holstein“. Sie wird unter der Leitung von Prof. Dr. Sylvia Kägi und Prof. Dr. Raingard Knauer (Fachhochschule Kiel) in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren am Forschungs- und Entwicklungszentrum der Fachhochschule Kiel GmbH (FuE-Zentrum FH Kiel GmbH) angeboten.
Aufgaben von pädagogischer Fachberatung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Pädagogische Fachberatungen unterstützen Leitungen und Träger von Kitas sowie Kindertagespflegepersonen bei der Qualitätssicherung und -steuerung.
Dazu gehören u.a. folgende Aufgaben:
- fachliche Beratung der Kindertageseinrichtungen in Bezug auf Erziehung, Bildung und Betreuung;
- fachliche und organisationsbezogene Beratung der Trägerorganisationen;
- Unterstützung und Begleitung der Qualitätsentwicklungsprozesse in den Kindertageseinrichtungen (Qualitätsmanagement);
- Beratung zur Entwicklung, Weiterschreibung und Umsetzung der pädagogischen Konzeption der Kindertageseinrichtungen (als Bestandteil von Qualitätssicherung);
- Beratung bei Finanzierungsfragen;
- Unterstützung bei Fragen der Organisationsentwicklung, u.a. bei Fragen des Personalmanagements (z.B. im Hinblick auf multiprofessionelle Teams, Leistungsvereinbarungen, Mitarbeiterführung etc.);
- Konfliktberatung für unterschiedliche Akteurinnen und Akteure im Feld der Kindertageseinrichtung (z.B. Träger, Leitung, Team, Erziehungsberechtigte);
- Unterstützung einer sozialraumorientierten Arbeit (Netzwerkarbeit).
Für die Kindertagespflege erweitert sich das Aufgabenspektrum, um folgende Aufgaben:
- pädagogische Beratung von Erziehungsberechtigten und Tagespflegepersonen, „um eigenes Handeln zu reflektieren, Verhalten zu hinterfragen und
- Innovationen und Veränderungen herbeizuführen“ (Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend 2009, S. 19);
- rechtliche und organisatorische Beratung (z.B. Ordnungsrecht, Heimaufsicht oder Sozialversicherungsrecht);
- Einwirkung auf die pädagogische Arbeit von geringqualifiziertem Personal;
- Vermittlung zwischen Eltern und Kindertagespflegepersonen (auch Konfliktberatung).

Gefördertes Projekt:
Dieses Projekt wird gefördert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein